Holz A2–A3 - gering behandeltes Altholz

Holz der Kategorien A2 und A3 umfasst behandeltes Altholz, das jedoch keine gefährlichen Holzschutzmittel enthält. Es handelt sich dabei überwiegend um Holz aus dem Innenbereich, das beispielsweise gestrichen, lackiert, beschichtet oder verleimt wurde. Trotz dieser Behandlung gilt es nicht als gefährlicher Abfall und kann daher fachgerecht weiterverwertet werden.

Typische Materialien in diesen Kategorien sind unter anderem Möbelstücke mit Beschichtungen, Spanplatten, Türen oder auch Laminat. Die Entsorgung erfolgt in der Regel gesammelt in speziellen Containern. Anschließend wird das Holz einer energetischen Verwertung zugeführt, beispielsweise zur Energiegewinnung in geeigneten Anlagen.

Wir bieten Ihnen passende Containerlösungen für Holz A2–A3 an. Alternativ können Sie Ihre Holzabfälle auch bequem selbst an unserem Wertstoffhof anliefern.

Zu Holz A2–A3 gehört*:

  • Gestrichenes oder lackiertes Holz
  • Beschichtete oder furnierte Holzwerkstoffe
  • Spanplatten und verleimte Holzplatten
  • Innenausbautüren
  • Laminat
  • Holzmöbel (auch beschichtet, ohne größere Fremdstoffe)
  • Holz aus dem Innenausbau

Nicht zu Holz A2–A3 gehört*:

  • Holz mit gefährlichen Holzschutzmitteln (z.B. stark imprägniert)
  • Bahnschwellen und Leitungsmasten
  • Druckimprägniertes Holz aus dem Außenbereich
  • Gartenhölzer wie Zäune, Palisaden oder Gartenhäuser
  • Altholz mit Teer- oder Ölbehandlungen
  • Brandholz
  • Holz mit starken Anhaftungen aus Kunststoff, Glas oder Metall

*Die aufgeführten Materialien dienen lediglich als Beispiele und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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