Sperrmüll

Bei Sperrmüll handelt es sich um sperrige Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Form, Beschaffenheit oder Größe nicht im städtischen Hausmüll entsorgt werden können.

Zu Sperrmüll gehört*:

  • Federbetten, Matratzen
  • Fuß- und Gardinenleisten
  • Jalousien
  • Kleinmöbel
  • Liegemöbel
  • PVC-Böden
  • Regale
  • Schränke
  • Stühle
  • Teppiche, Teppichfliesen
  • Tische

Nicht zu Sperrmüll gehört*:

  • Möbel die ausschließlich aus Metall bestehen
  • Restmüll
  • Sonderabfälle
  • Wertstoffe wie Altreifen, Grünschnitt, Kühlgeräte, Papier, Glas

*Die aufgelisteten Abfälle sind nur Beispiele, die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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