Sperrmüll
Bei Sperrmüll handelt es sich um sperrige Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Form, Beschaffenheit oder Größe nicht im städtischen Hausmüll entsorgt werden können.
Zu Sperrmüll gehört*:
- Federbetten, Matratzen
- Fuß- und Gardinenleisten
- Jalousien
- Kleinmöbel
- Liegemöbel
- PVC-Böden
- Regale
- Schränke
- Stühle
- Teppiche, Teppichfliesen
- Tische
Nicht zu Sperrmüll gehört*:
- Möbel die ausschließlich aus Metall bestehen
- Restmüll
- Sonderabfälle
- Wertstoffe wie Altreifen, Grünschnitt, Kühlgeräte, Papier, Glas
*Die aufgelisteten Abfälle sind nur Beispiele, die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.