Asbesthaltige Stoffe

Von der Wunderfaser zur Gesundheitsgefahr

Aufgrund der besonderen Eigenschaften von Asbest, wie z.B. der großen Festigkeit, den guten Dämmeigenschaften sowie der hohen Hitze- und Säurebständigkeit wurde Asbest als eine Art Wunderfaser betrachtet. Lange Zeit wurde Asbest häufig in der Wärmedämmung und Bauindustrie eingesetzt und ist daher auch heute noch in vielen Gebäuden enthalten. Die Verwendung von Asbest ist seit 1993 in Deutschland und seit 2005 in der gesamten EU gesetzlich verboten.

Vorsicht beim Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen

Asbest ist höchst krebserregend. Die technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 besagen, dass Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nur durch sachkundige Personen durchgeführt werden dürfen. Wir sind durch erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Sachkundelehrgang gemäß TRGS 519, Anlage 3 qualifiziert für den Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen.

Asbestentsorgung

Für die Entsorgung von Asbest wurden verschiedene Abfallverwertungsverfahren entwickelt, wobei sich keines dieser Verfahren als optimal oder technisch durchführbar erwiesen hat. Daher wird Asbest in Bigbags (flexible Schüttgutbehälter aus stabilem Kunststoffgewebe) verpackt auf Deponien abgelagert und mit mineralischen Materialien abgedeckt, um eine Faserfreisetzung zu verhindern. Nach der deutschen Abfallverzeichnis-Verordnung sind asbesthaltige Baustoffe als gefährlicher Abfall eingestuft.

Wir bieten privaten und gewerblichen Kunden die sachgemäße Entsorgung asbesthaltiger Baustoffe. Außerdem erhalten Sie bei uns Asbestsäcke (Bigbags).

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